Urkundenfälschung aus Mitleid
Von Brigitte Horn
Sonthofen
Selbst der gestrenge Staatsanwalt befand, dass der reuige
Sünder auf der Anklagebank „a’ armes Würschtel“ ist: Wegen Krankheit schwer vermittelbar, hat er
weder Job noch Geld, dafür eine Latte von Vorstrafen. Was den 31-Jährigen nicht hinderte, bei einem
Zeitschriftenwerber, der ihn erbarmte, ein Zwei-Jahres-Abo abzuschließen – allerdings mit dem Namen
seines Nachbarn. Und diese „Tat in Anführungszeichen“ (Richterin Gramatte-Dresse) brachte ihm eine
Bewährungsstrafe wegen Urkundenfälschung ein.
Ein gefährlicher Krimineller ist der gelernte
Bäcker wohl nicht, aber im Laufe der Jahre hat er doch einiges angesammelt. Achtmal stand er
bereits vor Gericht, meist wegen „langer Finger“ und Verkehrsdelikten. Und so musste der
Arbeitslose seine letzte Strafe – acht Monate wegen des Versuchs der Strafvereitelung und
gemeinschaftlichen Diebstahls – auch absitzen.
Nur wenige Wochen nach seiner Entlassung aus dem
Gefängnis ließ er sich an der Haustür von einem Werber dazu rumkriegen, für 24 Monate eine
Fernsehzeitschrift zum Wochenpreis von drei Mark zu beziehen. Weil dem 31-Jährigen aber klar war,
dass er selbst sich dieses Abonnement nicht leisten kann, griff er auf den – falsch geschriebenen –
Namen seines Nachbarn zurück.
Der Mann aus der Drückerkolonne habe ihm „irgendwo leid getan“,
erzählte der Angeklagte vor Gericht. Erst nachdem der Werber wieder weg war, sei bei ihm „die
schwere Einsicht gekommen, dass des bei meiner Vorstrafenliste ganz großer Mist war“. Trotzdem
steckte der 31-Jährige den Kopf in den Sand und hoffte, „dass des net rauskommt“.
So fiel sein
ahnungsloser Nachbar aus allen Wolken, als plötzlich das teure Fernsehprogramm in seinem
Briefkasten steckte, und ging zur Polizei. Und die konnte schon bald ihren altbekannten „Kunden“
als falschen Auftraggeber ausmachen. Damit landete der 31-Jährige nun auf der ihm wohl vertrauten
Anklagebank.
Wobei sich der Staatsanwalt, wenn auch nicht ganz leichten Herzens, dazu
„überwinden“ konnte, trotzt der vielen Vorstrafen des Arbeitslosen noch einmal auf eine
Bewährungsstrafe zu plädieren. Als Dreingabe forderte er keine Geldauflage, weil sich der
Angeklagte ohnehin nur „grade so über Wasser hält“, sondern vier Tage gemeinnützige
Arbeit.
Richterin Brigitte Gramatte-Dresse sattelte noch einen Arbeitstag drauf, beließ es aber
bei den beantragten vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte habe
„Null-Komma-Null“ von seiner Tat gehabt und sich trotzdem „in die Gefahr begeben, wieder ein paar
Monate in den Knast zu wandern“. Und das sei so ungewöhnlich, befand die Richterin kopfschüttelnd,
dass noch ein allerletztes Mal Bewährung möglich war.




